Vorgehensweise zur Umschreibung der Klassen A (Motorrad) und/oder B (PKW)
Die Vorgehensweise zum Umschreiben eines ausländischen Führerscheins ist je nach Ausstellungsland und Ihrer Aufenthaltsdauer in Deutschland sehr unterschiedlich.Falls der Führerschein im Ausstellungsland ein Ablaufdatum hat und dieses bereits überschritten ist, verliert der Führerschein auch in Deutschland seine Gültigkeit und es erfolgt keine Umschreibung - wie auf dieser Seite beschrieben. In dem Fall durchläuft man die Führerschein-Ausbildung wie zum allerersten Mal mit allen Pflichtstunden und Prüfungen. Mehr Informationen unter Anmeldung, Unterricht, Prüfung und natürlich Preise.
Beantworten Sie die folgenden Fragen und es wird Ihnen die passende Vorgehensweise für eine Umschreibung angezeigt:
Weniger als 185 Tage im Land der Ausstellung gemeldetDa Sie im Land der Ausstellung weniger als 185 Tage gelebt haben, wird Ihr Führerschein in Deutschland nicht anerkannt. Es ist eine komplette Ausbildung inklusive der Mindeststunden in Theorie und Praxis und Prüfungen notwendig.Sie können allerdings die theoretische Prüfung auch in einer anderen Sprachen ablegen. Bitte geben Sie die Sprache direkt auf dem Antrag beim Strassenverkehrsamt an, da es in der Regel später nicht geändert werden kann: - Englisch - Französisch - Spanisch - Portugiesisch - Türkisch - Russisch ... Weitere Informationen zum Ablauf und zu den Kosten der Ausbildung finden Sie auf unseren Seiten unter Anmeldung, Unterricht, Prüfung und Preise. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Führerschein aus EU-/EWR-RaumEs ist keine Umschreibung notwendig. Führerscheine aus dem EU-/EWR-Raum werden ohne Änderung innerhalb der EU anerkannt.Bitte beachten Sie, dass je nach Klasse die deutschen Mindestaltergrenzen gültig sind (und nicht die des Ausstellungslandes). Weiterhin gibt es für manche Klassen zeitliche Befristungen im Austellungsland bzw. in Deutschland (z.B. Klasse C). Bitte wenden Sie sich hierfür zur Klärung an Ihr zuständiges Strassenverkehrsamt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Führerschein gültig ohne Umschreibung bis (Datum der Einreise + 185 Tage) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Umschreibung Führerschein aus "Listenstaat"In den meisten Ländern gibt es eine ähnlichen Aufteilung der Führerscheinklassen wie in Deutschland, so dass der ausländische Führerschein entsprechend der Klasse umgeschrieben wird.FührerscheinklassenAus dem gewählten Land/Bezirk können nur die folgenden Klassen in einen deutschen Führerschein umgeschrieben werden:
PrüfungenJe nach Land müssen folgende theoretische und/oder praktische Prüfungen abgelegt werden:
Antrag auf UmschreibungMit der Umschreibung wird Ihr aktueller Führerschein gegen einen deutschen Führerschein eingetauscht und Sie erhalten eine zeitlich unbegrenzte Fahrerlaubnis. In dem Fall müssen Sie dem Antrag beim Strassenverkehrsamt (Stva) folgende Dokumente beifügen bzw. vor Ort vorlegen:
Beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit des Antrags durch die Behörden etwa 4-6 Wochen beträgt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Umschreibung Führerschein aus "Drittstaat"Die Umschreibung eines Führerscheins aus einem Staat, der nicht in der Anlage 11 FeV vermerkt ist, erfordert eine Anmeldung in einer Fahrschule und eine erfolgreiche theoretische und praktische Prüfung. Es sind keine Pflichtstunden in der Theorie oder Praxis vorgeschrieben. Jedoch würden wir stark empfehlen, den Theorieunterricht zu besuchen und ein paar Fahrstunden zu nehmen, da die Bestehensquoten 2013 in NRW für Klasse B (PKW) nur bei 69 % in der theoretischen und 60 % in der praktischen Prüfung betrugen. (Quelle: kba).Da die Prüfungsgebühren einen großen Teil des Kosten ausmachen, sollte man sich auf die Prüfungen ordentlich vorbereiten. Der Ablauf der Umschreibung ist wie folgt (Kosten am Beispiel für Klasse B in unserer Fahrschule):
Damit ergeben sich - abhängig von der Anzahl der Fahrstunden - folgende geschätzte Gesamtkosten (beim erstmaligen Bestehen aller Prüfungen):
Dem Antrag beim Strassenverkehrsamt (Stva) müssen Sie folgende Dokumente beifügen bzw. vor Ort vorlegen:
Beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit des Antrags durch die Behörden etwa 4-6 Wochen beträgt. Mit einer erfolgreichen praktischen Prüfung in den Klassen A und/oder B wird Ihr aktueller Führerschein gegen einen deutschen Führerschein eingetauscht und Sie erhalten eine zeitlich unbegrenzte Fahrerlaubnis. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ausnahmegenehmigung mit Gültigkeit bis (Datum der Einreise + 1 Jahr)Falls Sie nicht länger als 1 Jahr in Deutschland bleiben, können Sie Mit einer Ausnahmegenehmigung die Gültigkeit Ihres Führerscheins auf 1 Jahr ab Einreisedatum verlängern. In dem Fall müssen Sie dem Antrag beim Strassenverkehrsamt (Stva) folgende Dokumente beifügen bzw. vor Ort vorlegen:
Beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit der Genehmigung durch die Behörden etwa 4-6 Wochen beträgt. |