Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) - 06.12.2024 - 199 € (noch 2 Plätze frei)

Umgangssprachlich auch Nachschulung genannt wird ein Aufbauseminar von der Fahrerlaubnisbehörde, also dem Straßenverkehrsamt (Sva), bei Verkehrsverstößen innerhalb der Probezeit angeordnet. Bei einer solchen Anordnung verlängert sich die Probezeit um weitere 2 auf 4 Jahre insgesamt. (Bitte beachten: Wird einem der Führerschein entzogen, pausiert während dieser Zeit auch die Probezeit.)
Die Verstöße werden in 2 Kategorien mit unterschiedlichen Gewichtungen eingeordnet (Liste der Verstöße): ein A-Verstoß - z.B. Handy am Steuer, Rotlichtfahrt oder Geschwindigkeitsüberschreitung - oder zwei B-Verstöße führen zu einer Teilnahmepflicht innerhalb einer durch das Straßenverkehrsamt vorgegebenen Frist. Lässt man die Frist verstreichen, führt das zu einem Entzug der Fahrerlaubnis.

Gesetzlicher Ablauf


Anordnung/Ordnungsverfügung des Straßenverkehrsamts
Hat man vom Straßenverkehrsamt ein Anhörungsschreiben an seine Meldeadresse erhalten, das einem nochmal die Möglichkeit gibt, der Entscheidung des Straßenverkehrsamts zu widersprechen, folgt darauf etwa 2-3 Wochen später die schriftliche Ordnungsverfügung bzw. Anordnung zum Aufbauseminar. Erst mit diesem Schreiben ist eine Anmeldung zum Aufbauseminar in einer Fahrschule möglich. In der Anordnung/Ordnungsverfügung findest du die Frist, bis wann die Teilnahmebescheinigung über die Teilnahme an einem Seminar spätestens beim Amt vorgelegt werden muss. Üblicherweise hat man 2 bis 4 Monate Zeit das Seminar zu absolvieren und die Teilnahmebescheinigung bei dem zuständigen Straßenverkehrsamt einzureichen. Solltest du diese Frist überschreiten, melde dich schnellstmöglich zum Aufbauseminar an und informiere dein Straßenverkehrsamt über die Anmeldung, das Startdatum des Seminars und die mögliche Fristüberschreitung. (Die Kontaktdaten findest du auf der ersten Seite der Anordnung rechts oben.)
Die Anmeldung zum Aufbauseminar ist NICHT die Teilnahmebescheingung. Die Teilnahmebescheinigung erhält man erst nach der letzten Sitzung.
Wird keine Teilnahmebescheingung eingereicht, folgt der Entzug des Führerscheins - siehe nächster Absatz:

Führerschein bereits entzogen
Lässt man die Frist verstreichen, wird einem relativ zügig die Fahrerlaubnis und der Führerschein entzogen. Um die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen, stellt man bei seinem Straßenverkehrsamt einen Antrag auf Wiedererteilung bei dem Kosten von mehreren hundert Euro anfallen. Mit diesem Antrag erhält man eine erneute Aufforderung zum Besuch eines Aufbauseminars innerhalb einer gesetzten Frist. Nach Besuch des Kurses reicht man die Teilnahmebescheinigung beim zuständigen Straßenverkehrsamt ein und erhält nach einer relativ zügigen Bearbeitungszeit die Fahrerlaubnis und das Führerscheindokument wieder. In dieser Zwischenzeit hat man noch keine Fahrerlaubnis. In der Regel besteht aber die Möglichkeit sich für diese Übergangszeit einen vorläufigen Führerschein ausstellen zu lassen, so dass man auch sofort wieder losfahren darf, allerdings gilt ein vorläufiges Dokument nicht im Ausland, d.h. man darf damit nur in Deutschland fahren.
Während der Zeit des Führerscheinentzugs ruht die Probezeit.

Diese Information wurden mit größter Sorgfalt zusammengetragen. Je nach Schwere des Falls und zuständigem Straßenverkehrsamt kann der Ablauf auch abweichen.

Anmeldung

Bestenfalls erfolgt die Anmeldung zum Aufbauseminar in unserer Fahrschule per E-Mail. So haben wir alle Dokumente und Informationen vorliegen, die notwendig sind.
Für die verbindliche Anmeldung benötigen wir:

  • die komplette Anordnung, die du vom Straßenverkehrsamt erhalten hast, als Bild oder PDF
  • evtl. weitere Dokumente, die vom zuständigen Straßenverkehrsamt vorgegeben werden, als Bild oder PDF
  • eine Kopie des Führerscheins als Bild oder PDF
  • eine Handynummer für Rückfragen
Die Anmeldung kann nur mit vollständigen Daten erfolgen. Wir reservieren keine Plätze bei unvollständigen Angaben.

Per E-Mail für das Seminar am 06.12.2024 anmelden (bitte E-Mail passend ergänzen)

Anfahrt

Treffpunkt für die Sitzungen und die Fahrprobe ist unsere Niederlassung im Neusser Stadtteil Holzheim am Kreitzweg 1, 41472 Neuss. Parkplätze findet man entlang der Straße, aber bitte nicht direkt vor der Fahrschule parken, da es 3 Privatparkplätze sind.
Über die Autobahn A46 (Ausfahrt Holzheim) oder die Bundesstraße B230 ist auch eine relativ schnelle Anreise für Teilnehmer aus den umliegenden Städten Mönchengladbach, Krefeld, Willich, Meerbusch, Kaarst, Grevenbroich, Dormagen, Düsseldorf sowie den dazwischen liegenden Regionen gegeben.
Der Bahnhof Holzheim mit der Anbindung über die RB39 und die Haltestelle der Buslinie 843 sind etwa 5 Minuten Fußweg entfernt.

Termine

Die erste Sitzung findet in der Regel an einem Freitag um 17:45 Uhr in unserer Filiale in Neuss Holzheim (Kreitzweg 1) statt. In dieser Sitzung werden auch die genauen Termine für die Fahrprobe - üblicherweise direkt am darauf folgenden Samstag - und die folgenden Sitzungen gemeinsam mit den Teilnehmern festgelegt. Die erste Sitzung darf nicht verpasst werden und ist nicht wiederholbar. Sollte dir kurzfristig etwas dazwischen kommen, wende dich bitte direkt an den Seminarleiter. Seine Kontaktdaten erhätst du in der Regel einen Tag vor Beginn in einer Erinnerungsmail von uns.
Bitte beachte in deiner Terminplanung, dass der ASF-Kurs zwischen 2 und 4 Wochen dauert und die Teilnahme an allen Sitzungen und der Fahrprobe verpflichtend ist.

Seminarablauf

Ein Gruppenkurs besteht aus mindestens 6 und höchstens 12 Teilnehmern und kann deswegen erst ab 6 Teilnehmern terminiert werden. Ein Einzelseminar kann relativ kurzfristig und individuell gestaltet werden (und kostet auch entsprechend mehr). Und es muss erst durch einen begründeten Antrag des Teilnehmers beim Straßenverkehrsamt genehmigt werden.
Die Teilnahme an allen (!) Sitzungen und der Fahrprobe ist verpflichtend. Sollte man einen Termin nicht wahrnehmen können, muss die Sitzung einmalig noch vor der folgenden Sitzung nachgeholt werden. Bei unvollständiger Teilnahme an allen Seminarteilen kann keine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden. (Siehe hierzu auch der Erlass des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 11.12.2002 - VI B 2-21-08/4.2.5 und 14.03.2003 - III B 2-21-08/4.2.5 als Ergänzung zur Fahrerlaubnis-Verordnung §§ 35, 42.)
Falls die vorgegebene Frist überschritten wird, ist das Straßenverkehrsamt schnellstens zu informieren, um den Entzug der Fahrerlaubnis abzuwenden.

Der Kurs besteht aus 5 Terminen in einem Zeitraum von 2 bis maximal 4 Wochen und ist wie folgt strukturiert:

2-4 Wochen
1. Sitzung
Nächster Termin:
Freitag, 06.12.2024, 17:45 Uhr
Fahrprobe2.-4. Sitzung
Kreitzweg 1, 41472 Neuss (Karte)vereinbarter Treffpunkt Kreitzweg 1, 41472 Neuss (Karte)
alle TeilnehmerGruppen zu max. 3 Teilnehmern alle Teilnehmer
GruppenseminarFreitag, 17:45 Uhr
15 + 135 Minuten
nach Vereinbarung in 1. Sitzung
90 Minuten
nach Vereinbarung in 1. Sitzung
je 135 Minuten an verschiedenen Tagen
Einzelseminar
(alle Termine nach Vereinbarung)
60 Minuten30 Minuten je 60 Minuten an verschiedenen Tagen

Nach dem erfolgreichen Besuch aller vorgeschriebenen Kurseinheiten leitet man den Nachweis über die vollständige (!) Teilnahme an allen Seminareinheiten an das Straßenverkehrsamt weiter.

Materialien

Außer Lehrmaterial, das von uns gestellt wird und im Kursentgelt enthalten ist, werden keine weiteren Unterlagen/Materialien benötigt.

Preise

In der Kursgebühr sind die Kosten für 4 Gruppensitzungen, die Fahrprobe und das Lehrmaterial enthalten. Es fallen keine weiteren Kosten an, solange man sich an die vereinbarten Termine hält und keine Einzelsitzung zum Nachholen des verpassten Termins kurzfristig angesetzt werden muss.
Für ein Einzelseminar muss zunächst durch den Teilnehmer eine Genehmigung beim Straßenverkehrsamt eingeholt werden. Bitte wende dich in dem Fall mit einer plausiblen Erklärung für die Notwendigkeit eines Einzelseminars an das für dich zustädige Straßenverkehrsamt. Den Kontakt hierfür findest du auf der ersten Seite des Anordnungsschreibens rechts oben.
Gruppenseminar (zwischen 6 und 12 Teilnehmern)199 € je Teilnehmer
Einzelseminar (1 Teilnehmer)499 €
Das Kursentgelt ist bis spätestens Kursbeginn zu überweisen. Die Bankverbindung findest du in unserer Anmeldebestätigung per E-Mail.

Geplante Starttermine

DatumUhrzeitOrtPreisAnmeldung
06.12.2024
Freitag
17:45 Uhr Kreitzweg 1, 41472 Neuss 199 €per E-Mail anmelden (bitte E-Mail passend ergänzen)
02.01.2025
Freitag
17:45 Uhr Kreitzweg 1, 41472 Neuss 199 €per E-Mail anmelden (bitte E-Mail passend ergänzen)